Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. Allgemeines
§ 1 Anmeldung/Vertragsschluss
- Die von mir gemachten Angebote sind freibleibend. Anmeldungen müssen direkt bei Pferdegestütztes Coaching -Heike Großvorgenommen werden. Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und mir zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und mich wirksam. Beide erkennen die allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des gegenseitigen Vertrages an.
- Maßgebend für den Inhalt des Vertrages ist die schriftliche Anmeldebestätigung.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsdauer
Der Leistungsbringer verpflichtet sich, die Leistungen gemäß der Auftragsbestätigung zu erbringen. Sonderwünsche können gegen anfallende Mehrkosten erbracht werden. Bei regelmäßigen Terminen gelten diese bis auf Widerruf mindestens 5 Werktage vor dem nächsten Termin, als bindend vereinbart.
§ 3 Aufsichtspflicht und Verantwortung
Bei begleiteten Gruppen durch einen Betreuer einer Einrichtung, hat er bei Minderjährigen und / oder Behinderten weiterhin die Aufsichtspflicht gegenüber seiner Gruppe. Der Klient versichert, dass bei Minderjährigen Einverständniserklärungen der jeweiligen Personensorgeberechtigten und der Haftungsausschluss vorliegen.
§ 4 Zahlungsmodalitäten
- Die Coachinggebühr wird mit Erhalt der Anmeldebestätigung fällig.
- Der Rechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen auf das angegebene Konto zu überweisen.
- Regelmäßige stattfindende Termine werden monatlich nach Erbringung der Leistung fällig.
- Sollte die Kursgebühr für Workshops nicht innerhalb der in Abs. 2) genannten Frist auf unserem Konto eingehen, so sind wir berechtigt, den reservierten Platz anderweitig vergeben. Unser vertraglicher Anspruch gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
B. Leistungsumfang
§ 5 Dauer und Häufigkeit des Angebotes
- Die Dauer des Angebotes entspricht den Angaben der Anmeldebestätigung
- Einzelcoachings werden individuell vereinbart
- Regelmäßig stattfinde Termine finden bis zum Widerruf als bindend vereinbart
C. Besondere Bestimmungen über die Nichtdurchführung des Vertrages
§ 6 Stornierung oder Auftragsänderung durch den Klienten
Der Klient kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Dies muss durch eingeschriebenem Brief unter Beilage bereits erhaltener Dokumente erfolgen. Erst bei Eintreffen dieser Unterlagen beim Veranstalter wird die Abmeldung gültig. Bei jeder Stornierung wird dem Klienten folgender Anteil der Auftragssumme in Rechnung gestellt:
A) Veranstaltungen wie Workshops, Seminare, Teamtrainings, Geburtstage oder sonstige vereinbarten Veranstaltungen.
- Bis zu 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Abmeldung durch schriftliche Mitteilung zu einem Bearbeitungsaufwand von 20 Euro möglich.
- Geht die Abmeldung später als 30 Tage aber bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn ein, so sind 50 % der Gebühren zu entrichten.
- Bei Rücktritt von 14 bis 8 Tage vor Beginn, sind 70% des Preises zu entrichten
- Bei Rücktritt ab 7 Tage vor Beginn, sind 80% des Preises zu entrichten
- Wurden die Seminargebühren vor der Abmeldung bereits entrichtet, so werden die nach der Abmeldung zu viel gezahlten Gebühren in Form einer Gutschrift zurückerstattet.
- Kann der Client an dem betreffenden Seminar insgesamt oder an einzelnen Kursstunden aus persönlichen, gesundheitlichen oder aus anderen Gründen nicht teilnehmen, so hat er dennoch die Gebühren vollständig zu entrichten.
- Sofern der sich abmeldende Kunde einen Ersatzteilnehmer für den betreffenden Kurs vorschlägt, der vollumfänglich in die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden eintritt, sind wir grundsätzlich bereit auf unseren Anspruch auf Entrichtung der Gebühr gegenüber dem sich Abmeldenden zu verzichten, es sei denn wir können den Ersatzteilnehmer aus nachprüfbaren Gründen nicht akzeptieren. Hat der abmeldende Kunde die Seminargebühr zu diesem Zeitpunkt bereits entrichtet, so gilt Abs. 4 entsprechend.
B) Einzelcoachings und regelmäßig stattfindenden Termine, wie Coaching Gruppen
- Einzelcoaching: Bei Absage bis 24 Stunden vor Beginn sind 50% des Preises zu entrichten, später oder nicht abgesagte Termine werden zu 80% in Rechnung gestellt
- Coaching Gruppen: Bei Absage bis 48 Stunden vor Beginn sind 50% des Preises zu entrichten, später abgesagte Termine werden zu 80% in Rechnung gestellt
- Sofern der sich abmeldende Klient einen Ersatzteilnehmer für den betreffenden Termin vorschlägt, der vollumfänglich in die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden eintritt, sind wir grundsätzlich bereit auf unseren Anspruch auf Entrichtung der Gebühr gegenüber dem sich Abmeldenden zu verzichten, es sei denn wir können den Ersatzteilnehmer aus nachprüfbaren Gründen nicht akzeptieren.
- Nicht abgesagte Termine werden zu 100% in Rechnung gestellt
- Wenn die Leistung nicht erbracht werden kann, weil der Klient verspätet oder gar nicht zur Aktivität erscheint, sind 100% der Auftragssumme fällig. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder späteres Eintreffen des Klienten entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Klient eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Anfallende Zusatzkosten trägt der Klient
C) Coaching-Gruppen
- Bei Rücktritt bis 48 Stunden vor Ersttermin der Coachinggruppe sind 50 % des Preises zu entrichten, spätere Stornierungen vor Kursbeginn werden zu 80 % in Rechnung gestellt.
- Sofern der sich abmeldende Klient einen Ersatzteilnehmer für den betreffenden Termin vorschlägt, der vollumfänglich in die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden eintritt, bin ich grundsätzlich bereit, auf meinen Anspruch auf Entrichtung der Gebühr gegenüber dem sich Abmeldenden zu verzichten, es sei denn, ich kann den Ersatzteilnehmer aus nachprüfbaren Gründen nicht akzeptieren.
- Wenn die Leistung nicht erbracht werden kann, weil der Klient verspätet oder gar nicht zur Aktivität erscheint, sind 100 % der Auftragssumme fällig. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder späteres Eintreffen des Klienten entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Klient eine Aktivität erst nach deren Beginn an bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Anfallende Zusatzkosten trägt der Klient.
- Kann der Klient an der betreffenden Gruppe insgesamt oder an einzelnen Kursstunden aus persönlichen, gesundheitlichen oder aus anderen Gründen nicht teilnehmen, so hat er dennoch die Gebühren vollständig zu entrichten.
§ 7 Stornierung von Kursen von Seiten des Veranstalters
Im Falle zu geringer Teilnehmerzahlen behalte ich mir vor, Seminare und Workshops bis zu 7 Tagen vor Beginn abzusagen. Möchte der Klient auf keine der ihm angebotenen Ersatztermine umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet.
Die Veranstaltung kann von mir abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben.
D. Sonstige Bestimmungen
§ 8 Höhere Gewalt
Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlicher Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder unmöglich gemacht, kann die Aktivität vom Veranstalter abgesagt oder vorzeitig abgebrochen werden. Der bezahlte Preis wird abzüglich der bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Programmänderungen werden vorbehalten.
§ 9 Haftung
- Die Pferde, mit denen die Aktivitäten durchgeführt werden, sind es gewohnt und dafür ausgebildet, mit unterschiedlichen Menschen zu arbeiten. Ein Restrisiko besteht jedoch immer. Ein sich erschreckendes Pferd kann fluchtartig und nicht kontrollierbar reagieren. Mit Unterschrift auf einem Haftungsausschluss vor Beginn des Termins, bestätigen Sie, dass Sie sich dieses Restrisikos bewusst sind und Sie während der Veranstaltung die Verantwortung für sich selbst tragen. Eine Haftung von Pferdegestütztes Coaching – Heike Groß ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und maximal bis zur Höhe der Seminargebühr begrenzt in Bezug auf „sonstige Schäden (die nicht aus Verletzung von Leben, Gesundheit und Körper resultieren). Werden diese Teilnahmebedingungen von einem Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Weisungen nicht, behält sich der Veranstalter vor, ihn von der Aktivität auszuschließen. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Stornobestimmungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Aktivität, hat der Klient keinen Anspruch auf Rückerstattung.
- In allen Fällen, in denen wir aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns, unseren leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (= Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf); die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen von Satz 1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 10 Beanstandungen
Beanstandungen oder erlittene Schäden sind sofort bekannt zu geben und müssen bestätigt werden. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenem Brief eingehen. Bei verspäteter Einreichung Ihrer Forderung oder bei unterlassener oder zu spät erfolgter Beanstandung verfallen sämtliche Ansprüche.
§ 11 Ausrüstung
Zur Verfügung gestellte Ausrüstung oder Materialen müssen sorgfältig behandelt werden. Bei Beschädigung oder Verlust, kommt der Teilnehmer für den Wiederbeschaffungswert auf.
§ 12 Nutzungsrechte
Alle auf dieser Internetseite veröffentlichten Fotos, Grafiken und Texte unterliegen dem Copyright von Pferdegestütztes Coaching- Heike Groß und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht (auch nicht auszugsweise) genutzt oder umgesetzt werden.
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder zwischen uns und dem Klienten einvernehmlich nicht durchgeführt werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine Regelung finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am ehesten gerecht wird.
Hier kannst Du Dir die AGB als PDF downloaden und ausdrucken.